Anfrage gestützt auf §17 des Gemeindegesetzes des Kantons Zürich

Zur anstehenden Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 hat die FDP Zollikon diese Anfrage gestützt auf §17 des Gemeindegesetzes des Kantons Zürich dem Gemeinderat von Zollikon eingereicht.

Elektronisches Baubewilligungsverfahren

Am 23. Oktober 2023 hat der Züricher Kantonsrat in zweiter Lesung mit 166 zu 0 Stimmen die Grundlagen für ein vollständig elektronisches Baubewilligungsverfahren im kantonalen Planungs- und Baugesetz verabschiedet. Inkraftsetzung voraussichtlich per 01.01./01.02.2024 – Pflicht zur Einführung innerhalb 3 Jahren

50 Gemeinden im Kanton Zürich haben das elektronische Baubewilligungsverfahren bereits eingeführt.

20 Gemeinden planen die Einführung.

Frage:

  1. Wann gedenkt die Gemeinde Zollikon, die elektronischen Baugesuche einzuführen?

 

Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)

Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) ist ein Vertrag zwischen den Kantonen (Konkordat) mit dem Ziel, die wichtigsten Baubegriffe und Messweisen gesamtschweizerisch zu vereinheitlichen. Die Harmonisierung soll das Planungs- und Baurecht für die Bauwirtschaft und die Bevölkerung vereinfachen. Der Kanton Zürich ist dem IVHB-Konkordat zwar nicht beigetreten, hat sich jedoch entschieden, die Harmonisierung dennoch umzusetzen.

Inkraftsetzung per 01.03.2017 – Pflicht zur Einführung innerhalb 8 Jahren bis 28.02.2025

Stand November 2023 (ohne Gewähr),

  • bei   31       Gemeinden ist die harmonisierte Bauordnung in Kraft
  • bei   4          Gemeinden ist die harmonisierte Bauordnung genehmigt
  • bei   28       Gemeinden ist die harmonisierte Bauordnung vorgeprüft
  • bei   97       Gemeinden sind für die harmonisierte Bauordnung noch keine öffentlich bekannten Schritte unternommen worden

Fragen:

  1. Wann gedenkt die Gemeinde Zollikon die Harmonisierung der Baubegriffe vorzunehmen?
  2. Seit längerem wird von Seite der Gemeinde Zollikon von einer "technischen Revision der BZO" gesprochen. Beinhaltet diese lediglich die Harmonisierung der Baubegriffe oder ist geplant, die in die Jahre gekommene Bau- und Zonenordnung vom 26. Juni 1996 im gleichen Zug grundlegend zu revidieren?

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