Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Zolliker Behördenmitglieder sind in der Gemeindeordnung (Art. 21 ff. GO) umschreiben. Zu den vom Volk gewählten Behördenmitglieder zählen:
Weitere vom Volk gewählte Behörden sind der Friedensrichter und die Geschworenen. Die Details dazu sind jedoch nicht in der GO, sondern in entsprechenden kantonalen Gesetzen geregelt.
Mehr Freiheit und Eigenverantwortung, weniger Staat