Im Dezember 2007 genehmigte die Gemeindeversammlung einen Projektierungskredit von CHF 150'000 zur Ausarbeitung des Projekts "Teilzusammenschluss der Werke". Ein Antrag der FDP, dem Teilzusammenschluss den Verkauf der Gemeindewerke gegenüberzustellen und dem Stimmbürger als mögliche Alternative vorzulegen, scheiterte damals knapp.
Aufgrund der grossen Bedeutung der Abstimmungsvorlage sowohl für die Gemeinde als Betreiberin der Werke als auch für die Bezüger von Energie, Gas und Wasser, setzte sich die FDP in den letzten Wochen intensiv mit dem Projekt auseinander. Nach Einsicht in die Projektunterlagen (inkl. Business Plan) entschied der Vorstand anlässlich seiner Sitzung vom 2. September einstimmig die Ja-Parole für den Teilzusammenschluss der Werke Zollikon – Küsnacht – Erlenbach. Damit unterstützt er den Antrag des Gemeinderates zur Teilrevision der Gemeindeordnung und zur Umwandlung der Gemeindewerke Zollikon in eine selbständige öffentlich-rechtliche Körperschaft.
Seit dem 1. Januar gilt das eidgenössische Stromversorgungsgesetz. Das neue Gesetz stellt die nachhaltige Stromversorgung sicher und sieht eine zweistufige Marktöffnung vor. Grosskunden (ab 100'000 kWh/Jahr) können den Stromlieferanten ab 1. Januar 2009, Kleinkunden 5 Jahre später frei wählen. Konkurrenz- und Margendruck werden dazu führen, dass kleine Gemeindewerke sich dem veränderten Marktumfeld anpassen müssen. Mit der nun zur Abstimmung gelangenden Vorlage reagiert der Gemeinderat auf diese Entwicklung.
Der Antrag des Gemeinderates sieht die Schaffung einer selbständigen Netzanstalt Zollikon vor. Damit werden die Werkanlagen und öffentlichen Aufgaben von den Gemeindewerken – diese werden aufgehoben - in die öffentlich-rechtliche Anstalt überführt. Die Leitungen, Trafos etc. bleiben im Verwaltungsvermögen der Gemeinde und unterliegen weiterhin der Kontrolle der Gemeindeversammlung. Zudem wählt der Gemeinderat den Präsidenten des Verwaltungsrates aus seiner Mitte und ernennt die Mitglieder des Verwaltungsrates aufgrund ihrer Erfahrung und Kompetenz. Gleichzeitig steigt aber die unternehmerische Freiheit. Die Netzwerkgesellschaft kann mit Dritten kooperieren und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie wird nach wirtschaftlichen und wettbewerbsorientierten Grundsätzen geführt.
Die Netzanstalten Zollikon (39%) und Küsnacht (49%) sowie die bereits existierende Netz AG Erlenbach (12%) halten zusammen 100% an einer neu zu gründenden Betriebsgesellschaft. Diese übernimmt die Elektrizitätsgrundversorgung und die Wasserversorgung. Sie betreibt die Netze und beschafft und vertreibt die Energie und das Wasser. Die Details der Beteiligung werden in einem Aktionärbindungsvertrag zwischen den 3 Gesellschaften festgelegt. Der Verwaltungsrat der Betriebsgesellschaft setzt sich aus 6 Mitgliedern zusammen; einem externen Verwaltungsratspräsidenten sowie je 2 Vertretern der Netzgesellschaften Zollikon und Küsnacht sowie einem Vertreter der Netz AG Erlenbach. Wie bei der Netzgesellschaft müssen die Mitglieder des Verwaltungsrates über die notwendige Fachkompetenz und Erfahrung verfügen.
Dank einem zentralisierten Einkauf der Energie am Markt, der gemeinsamen Nutzung der Infrastruktur (Werkgebäude in Küsnacht, IT-Infrastruktur), dem einheitlichen Personaleinsatz sowie einer vermehrte Standardisierung und Harmonisierung der Leistungen ist mit einem Synergieeffekt von rund CHF 2.5 Mio. zu rechnen. Für die Gemeinde Zollikon beträgt das Sparpotential ca. CHF 1 Mio. Gleichzeitig sinken auch die Strompreise, wobei dieser Spareffekt sich für die Zolliker Kunden mit ca. 15% überdurchschnittlich positiv auswirkt.
Auch wenn sich die FDP einen Verkauf des Gemeindewerkes gut hätte vorstellen können, empfiehlt die Ortspartei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern dem Teilzusammenschluss und damit der Teilrevision der Gemeindeordnung zuzustimmen. Dank den dadurch entstehenden unternehmerischen Freiheiten, der Möglichkeit des Abschlusses von Leistungsvereinbarungen und der Erzielung von Skaleneffekten können sowohl die Gemeinde als auch die Konsumenten von tieferen Preisen bzw. Kosten profitieren. Zudem kann ein Verkauf, sollten sich die Umstände ändern, in Zukunft immer noch erfolgen.
Am 28. September entscheidet das Volk lediglich über den Grundsatz eines Teilzusammenschlusses. Die Details dazu, insbesondere die effiziente Organisation, Führung und Kontrolle der Netz- und Betreibsgesellschaft werden im Falle eines positiven Entscheids anlässlich der Gemeindeversammlung im Dezember festgelegt. Die FDP wird auch diese Vorlagen umfassend analysieren und wenn nötig Änderungsvorschläge präsentieren.