Aktuell

Neue Umweltnormen ab 1. Dezember 2011 bzw. 1. Januar 2012

 

Ab 1. Dezember 2011 bzw. 1. Januar 2012 gelten in der Schweiz neue Umweltnormen:

 

 

 

1.    Revidierte Energieverordnung

Für neue TV-Geräte, Kühl- und Gefriergeräte sowie Strassenlampfen etc. gelten ab 1. Januar 2012 neue Effizienzvorschriften. Damit kann der Strom um jährlich 1.35 Milliarden Kilowattstunden reduziert werden (3x der Stromverbrauch des Kantons Schaffhausen. Neue Geräte, die den Vorschriften nicht genügen, können noch 2 Jahre vom Detailhandel verkauft werden.

 

Durch den Kauf eines neuen Geräts kann damit nachhaltig Strom gespart und einen individuellen Beitrag zum Schutze unserer Umwelt geleistet werden.

 

Siehe Faktenblatt des Bundesamtes für Energie

 

 

2.    Lockerung der Bewilligungspflicht für Solaranlagen auf Dächern

 

Ab 1. Dezember wird die Bewilligungspflicht für Solaranlagen auf Dächern im Kanton Zürich gelockert. Neu können Solaranlagen die 35 Quadratmeter nicht überschreiten und nicht mehr als 20 cm die Dachfläche überragen bewilligungsfrei installiert werden.

 

Siehe Bauverfahrensordnung des Kantons Zürich