|
Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Zolliker Behördenmitglieder sind in der Gemeindeordnung (Art. 21 ff. GO) umschreiben. Zu den vom Volk gewählten Behördenmitglieder zählen:
Weitere vom Volk gewählte Behörden sind der Friedensrichter und die Geschworenen. Die Details dazu sind jedoch nicht in der GO, sondern in entsprechenden kantonalen Gesetzen geregelt. |
|
|
Mehr Freiheit und Eigenverantwortung, weniger Staat |


